LEHRLINGSMEDIATION

Mediation bei Auflösung von Lehrverträgen !

Seit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (2008) gibt es die Möglichkeit,
Lehrverträge 1x/Jahr aufzulösen.


Davor ist ein Mediationsgespräch zu führen, in dem die Situation und alternative Möglichkeiten besprochen werden. Auch werden die Vor- und Nachteile einer einvernehmlichen Lösung im konkreten Fall erörtert.


Bei einem Lehrverhältnis, das z.B. am 1.9. begonnen hat, wäre die Mediation Ende Mai zu initiieren und bis Ende Juli abzuschließen.


Das Team der ADLER Mediationskanzlei ist für diese spezielle Aufgabe ausgebildet und seit Jahren tätig.


Wir bieten die Mediation außer in Deutsch auch in Kroatisch, Bosnisch, Serbisch und Slowenisch.